#663 · Rechner für Steuern & Versicherungen

Quellensteuer-Rechner

Schätze die einzubehaltende Quellensteuer aus einem Bruttobetrag und einem frei wählbaren Quellensteuersatz. Zusätzlich siehst du die Nettoauszahlung und den Anteil, der nach dem Einbehalt verbleibt. So bleibt der Rechner unabhängig von landes- oder fallabhängigen Steuersätzen.

Rechner

Steuerdaten
EUR
Zahlung vor Quellensteuer.
%
Anwendbaren Satz selbst eingeben.

So verwendest du diesen Rechner

  1. Trage die für deinen Fall maßgeblichen Ausgangswerte ein.
  2. Verwende nur Sätze, Abzüge oder Freibeträge, deren Anwendbarkeit du bereits geprüft hast.
  3. Klicke auf Berechnen.
  4. Prüfe Hauptwert, Nebenwerte und Interpretation gemeinsam.

Formel

Quellensteuer = Bruttobetrag x Quellensteuersatz / 100

Was das Ergebnis bedeutet

Die Quellensteuer ist der Betrag, der bei Anwendung des eingegebenen Satzes direkt von der Zahlung einbehalten wird. Die Nettoauszahlung ist der verbleibende Betrag.

Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Anrechenbarkeit können je nach Land, Abkommen und Einkunftsart abweichen.

Beispielrechnung

Bei 10.000 EUR Bruttobetrag und 15 % Quellensteuer werden 1.500 EUR einbehalten; 8.500 EUR verbleiben netto.

Tipps für bessere Ergebnisse

  • Den tatsächlich anwendbaren Quellensteuersatz eingeben.
  • Prüfen, ob der Satz auf den Brutto- oder einen reduzierten Betrag anzuwenden ist.
  • Doppelbesteuerungsabkommen separat berücksichtigen.
  • Erstattungs- oder Anrechnungsmöglichkeiten nicht mit dem Einbehalt vermischen.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich Quellensteuer auf einen Bruttobetrag?

Multipliziere den Bruttobetrag mit dem anwendbaren Quellensteuersatz; der Rechner zeigt Einbehalt und Nettoauszahlung.

Kann ich einen reduzierten Quellensteuersatz aus einem Steuerabkommen eingeben?

Ja. Gib den für deinen Fall ermittelten reduzierten Satz direkt im Prozentfeld ein.

Was passiert bei einem Quellensteuersatz von 0 %?

Der Einbehalt beträgt 0 EUR und der Bruttobetrag entspricht der Nettoauszahlung.

Berücksichtigt der Rechner Steuerfreibeträge?

Nein. Verwende als Bruttobetrag bereits die passende Bemessungsgrundlage oder nutze einen separaten Abzugsrechner.

Ist die berechnete Quellensteuer automatisch die endgültige Steuerlast?

Nicht zwingend. Quellensteuer kann je nach Regelwerk anrechenbar, erstattungsfähig oder endgültig sein.

Rechenmodule

ModulFunktion
EingabenFallbezogene Werte und frei wählbare Sätze
BerechnungDirekte Browser-Berechnung ohne externe API
ErgebnisHauptwert plus mindestens zwei Kontrollwerte

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