Formel
Erwartete Fälle = Anmeldungen × Versäumniswahrscheinlichkeit
Effekt je Fall = Zusatzkosten + Nachbearbeitung + Folgeschaden × (1−Minderung)
Erwartete Exponierung = erwartete Fälle × Effekt je Fall
Was das Ergebnis bedeutet
Die erwartete Exponierung ist kein vorhergesagter tatsächlicher Verlust, sondern ein Erwartungswert für Budgetierung und Kontrollpriorisierung. Sie macht sichtbar, wie stark eine kleine Fehlerwahrscheinlichkeit bei hoher Fallzahl oder hohen Folgeschäden wirken kann.
Rechtliche Folgen und Gebühren unterscheiden sich nach Jurisdiktion und Sachverhalt. Verwende nur intern oder fachlich begründete Kosten- und Wahrscheinlichkeitsannahmen.