Formel
Nettoerwerb = max(0, Erwerbswert − abziehbare Verbindlichkeiten). Steuerpflichtiger Erwerb = max(0, Nettoerwerb − Freibetrag). Steuer = steuerpflichtiger Erwerb × Steuersatz.
Was das Ergebnis bedeutet
Der Hauptwert zeigt die geschätzte Erbschaftsteuer. Die Nebenwerte trennen Nettoerwerb, steuerpflichtigen Erwerb nach Freibetrag und den verbleibenden Erwerb nach Steuer.
Die Berechnung ist eine Schätzung. Tatsächliche Steuerregeln, Freibeträge und Sonderfälle hängen von Land, Steuerjahr und persönlicher Situation ab.