Formel
Behandlungsstunden = Termine × (1 − Ausfallquote) × Dauer ÷ 60
Kapazität je VZÄ = produktive Stunden × Zielauslastung
Personalbedarf = Behandlungsstunden ÷ Kapazität je VZÄ
Was das Ergebnis bedeutet
Das Ergebnis zeigt den rechnerischen Personalbedarf als Vollzeitäquivalent (VZÄ). Für Dienstpläne sollte auf tatsächlich verfügbare Köpfe, Teilzeitquoten, Urlaub, Krankheit und Qualifikationsmix zusätzlich Rücksicht genommen werden.
Planungswert, keine verbindliche Personalbemessung. Regionale Vorgaben und individuelle Versorgungsmodelle können abweichen.